Toyota Neuwagen-Anschlussgarantie jetzt nur 99,-€

Neuwagen-Anschlussgarantie

Eine Aktion von Car Garantie & Autohaus Stollberg

Toyota-Kunden aufpasst: Ab sofort gibt es  die Premium Neuwagen-Anschlussgarantie für Ihren Toyota günstig wie noch nie!

Ein Jahr Garantie erhalten Sie für nur 99,00 €!

Auch haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Garantielaufzeitlängen (bis zu 48 Monate). Nun zu den Fakten:

Preisliste

Die angegebenen Preise verstehen sich als EINHEITSPREISE und gelten somit für ALLE Fahrzeugausführungen der Marke Toyota*.

12 Monate Garantie bis 200.000 km: 99,00 € inkl. Mehrwertsteuer / 83,19 € netto

24 Monate Garantie bis 200.000 km: 200,00 € inkl. Mehrwertsteuer / 168,07 € netto

36 Monate Garantie bis 200.000 km: 319,00 € inkl. Mehrwertsteuer / 268,07 € netto

48 Monate Garantie bis 200.000 km: 449,00 € inkl. Mehrwertsteuer / 377,31 € netto

Gültigkeit

Die Garantie gilt im Inland, bei Urlaubs- und Geschäftsfahrten auch europaweit.

Übertragbarkeit

Die Garantie ist an das Fahrzeug gebunden und geht damit bei Weiterverkauf auf den neuen Besitzer über.

Aufrechterhaltung der Garantie

Der Fahrzeughalter muss die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Inspektions- und Wartungsarbeiten in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt laut Herstellervorschrift durchführen und dokumentieren zu lassen.

Schnelle und einfache Schadensabwicklung

Im Schadensfall rufen Sie – unbedingt vor der Reparatur – das Autohaus Stollberg an oder kommen direkt vorbei. Daraufhin holen unsere Mitarbeiter die Freigabe für die Reparatur Ihres Fahrzeugs bei der CarGarantie ein. Bei Nichteinhaltung dieser Randbedingung besteht das Risiko, dass die Reparaturkosten durch die CarGarantie nicht übernommen werden. Da die garantierelevanten Schäden direkt mit der ausführenden Werkstatt abgerechnet werden, müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Sollte das aber doch einmal notwendig sein, z.B. bei Auslandsschäden, gleicht die CarGarantie die zu erstattenden Kosten direkt gegenüber dem Kunden aus.

Kostenerstattung

Im Schadenfall* werden die Lohnkosten (unter Berücksichtigung der geltenden Garantiebedingungen bis zu einem Gesamtkilometerstand von 200.000 km) zu 100% übernommen. Lediglich die Regulierung der  Materialkosten sind von einer gestaffelten Kostenübernahme betroffen. Diese richtet sich nach dem Gesamtkilometerstand ab Erstzulassung Ihres Fahrzeugs (siehe folgende Tabelle).

Beispiele für die Übernahme von Bauteilen von A-Z 

Die Garantie lässt keine Wünsche offen. Denn sie umfasst alle mechanischen, elektrischen, elektronischen, hydraulischen und pneumatischen Bauteile* mit nur wenigen Ausnahmen. Die folgende Aufzählung stellt keine vollständige Liste der Bauteile dar.

  • ABS, Anlasser
  • Bremskraftverstärker
  • Einspritzsteuergerät, Einspritzpumpe, elektrischer Lenkhilfemotor
  • Fensterheber
  • Gebläsemotor, Getriebe
  • Hauptbremszylinder
  • Klimakompressor, Klopfsensor
  • Lambdasonde, Lenkgetriebe, Lenkhydraulikpumpe, Lichtmaschine, Luftmassenmesser
  • Motor
  • Nockenwellen
  • Ölkühler, Ölpumpe, Ölwanne
  • Scheibenwischermotor, Schwungscheibe
  • Thermostat, Turbolader
  • Ventile
  • Wasserpumpe, Wegfahrsperre
  • Zentralverriegelung, Zylinderkopfdichtung

Nur wenige Teile werden nicht von der Neuwagen-Anschlussgarantie abgedeckt:

  • Teile, die einem erhöhten natürlichen Verschleiß unterliegen
  • Betriebs- und Hilfsstoffe
  • vom Hersteller nicht lieferbare Mehr- oder Sonderausstattung
  • Unfall- und Gewaltschäden

Garantieabschluss

Die Garantievereinbarung kann nur innerhalb der ersten 36 Monate ab Erstzulassung abgeschlossen werden, also innerhalb der Werksgarantielaufzeit. Die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs darf bei Abschluss der Garantievereinbarung nicht mehr als 100.000 km ab Erstzulassung betragen.

Ausgeschlossen für einen Garantieabschluss sind z.B. Fahrzeuge, die mindestens zeitweilig als Taxen, Mietwagen und Selbstfahrer-Mietwagen ( ausgenommen Langzeitmiete ab einem Jahr Mietdauer), Fahrschulwagen, Kurier-, Eil- und Paketdienste genutzt werden. Außerdem ausgeschlossen sind Fahrzeuge, die mit leistungs- oder drehmomentgesteigerten Aggregaten (z.B. Chiptuning) ausgestattet sind.

Unser Verkaufsteam steht Ihnen gern für Ihre Fragen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.

Wir freuen uns auf Sie.

* Es gelten die allgemeinen Garantiebedingungen F2015.

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