Umweltplakette: Wissenswertes
Hindergründe zur Umweltplakette
Mit der Einführung der „Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ wurde die Einrichtung von Umweltzonen in den deutschen Städten ermöglicht. Das Ziel der Verordnung ist die Reduzierung der zunehmenden Stickstoffoxid- und Feinstaubbelastung in den städtischen Ballungsgebieten. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2007 dürfen Fahrzeuge nur noch mit entsprechender Schadstoffgruppe in die dafür ausgezeichneten Umweltzonen einfahren (Bundesministerium der Justiz).
Um eine Einordnung der Fahrzeuge gewährleisten zu können, wurden vier Schadstoffgruppen definiert. Kraftfahrzeuge müssen eine Plakette an der Windschutzscheibe anbringen. Fahren Sie ohne entsprechende Umweltplakette in eine Umweltzone, kann das zu Sanktionen in Form von Bußgeld führen.
Zu den Umweltzonen Deutschlands
Die ersten Umweltzonen wurden im Jahr 2008 eingerichtet. Dazu gehören z.Bsp. die Städte Berlin, Köln, Stuttgart und viele mehr. Seit dem 01.Juli 2014 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzonen Deutschlands fahren.
Was ist eine Umweltzone?
Umweltzonen sind Gebiete in Städten und Gemeinden, für die wegen hoher Feinstaubbelastungen Verkehrsbeschränkungen gelten. In diesen Umweltzonen dürfen Sie nur noch mit einem Auto fahren, das eine Umwelt-Plakette hat. Die Umweltzonen werden dort eingerichtet, wo im vergangenen Jahr der Grenzwert für Feinstaub mehr als 35-mal überschritten wurde. Ziel der Umweltzonen ist es, die Feinstaubbelastung unter die Grenzwerte zu senken.
Wieso ist Feinstaub schädlich und wodurch entsteht er?
Natürliche Feinstaubursachen sind beispielsweise Saharastaub, Kleinstlebewesen, Pollen, Waldbrände, Vulkanausbrüche und ähnliches. Doch einen großen Anteil liefert der Mensch: Feinstaub wird überwiegend durch Verbrennungsprozesse von der Industrie, vom Verkehr und von den Haushalten freigesetzt. Er kann in Ballungsgebieten zu gesundheitsschädlichen Konzentrationen führen.
Wissenschaftler warnen schon lange vor den Gefahren des Feinstaubs, der durch den täglichen Verkehr in unseren Städten produziert wird, da dieser verkehrsbedingte Feinstaub hauptsächlich aus gesundheitsgefährdenden Abgas- bzw. Dieselrußpartikeln besteht. Davon sind besonders Kinder und ältere Menschen betroffen.
Deshalb hat die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaubbelastungen durch Kraftfahrzeuge beschlossen.
Wie erkenne ich eine Umweltzone?
Die besonders durch Feinstaub belasteten Bereiche müssen durch ein entsprechendes Verkehrszeichen als „Umweltzone“ gekennzeichnet sein. Anhand der abgebildeten Plaketten erkennen Sie, welche Fahrzeuge freie Fahrt haben.
Gilt das Fahrverbot in den Umweltzonen das ganze Jahr?
Bei den bisher in der Planung befindlichen Umweltzonen ja. Es könnte aber auch zeitlich befristete Umweltzonen geben.
Wozu dienen die Plaketten?
Die Plaketten dienen zur Identifizierung der Fahrzeuge die in die Umweltzonen einfahren dürfen.
Welche Plaketten gibt es?
- Keine Plakette: Schadstoffgruppe 1 (schlechteste Schadstoffgruppe)
- Rote Plakette: Schadstoffgruppe 2
- Gelbe Plakette: Schadstoffgruppe 3
- Grüne Plakette (z.Z. bestmögliche Plakette): Schadstoffgruppe 4
Blaue Plakette für Dieselfahrzeuge noch ungewiss
Die Einführung einer weiteren, zum Beispiel blau gefärbten Abgasplakette erscheint derzeit ungewiss. Deshalb ließe sich nur mit aufwendigen Fahrzeugkontrollen klären, wer Einfahrt in die Innenstädte bekommt. Mit den Diesel-Schadstoffklassen 1, 2 und 3 kann man in die meisten Innenstädte bereits seit längerer Zeit nicht mehr einfahren. Die unterschiedlichen Schadstoffklassen selbst regeln in diesem Fall nur noch, wie hoch die zu entrichtende KFZ-Steuer ausfällt.
Realitätsnäher: Bis 2021 dürfen die Fahrzeugflotten der einzelnen Autohersteller im Durchschnitt 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Sonst drohen entsprechende Strafzahlungen. Bei der Schadstoffklasse Euro 6 gibt es seit dem 1. September weitere Verschärfungen für neue Fahrzeugtypen. Ab den 1. September 2018 tritt dann für alle neu zugelassenen Autos die verschärfte Norm Euro 6c in Kraft, die nach dem WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) gemessen wird. Dieser soll sich näher am Realverbrauch der Fahrzeuge orientieren.
Welche Plakette bekommt mein Auto?
Mit der Einführung der Umweltzonen stellt sich für viele Autobesitzer die Frage: Welche Plakette bekommt mein Auto? Je nach Schadstoffklasse erhalten die Fahrzeuge entweder eine rote, gelbe oder grüne Plakette. Die jeweilige Plakette ergibt sich aus dem Emissionsschlüsselnummer. Diese ist in Ihren Fahrzeugpapieren eingetragen. Dieselfahrzeuge mit nachgerüstetem Rußfilter erhalten ein Zertifikat. Mit der grünen Umweltplakette dürfen alle Umweltzonen ohne Einschränkung befahren werden. Kraftfahrzeuge ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzellen) gehören zur Schadstoffgruppe 4 (grün). Auch sie benötigen eine Plakette um in eine Umweltzone einfahren zu dürfen.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen, um eine Plakette zu erhalten?
Es reicht der Fahrzeugschein oder eine Kopie davon. Das Auto selbst müssen Sie nicht vorführen.
Wo brauche ich eine Umweltplakette?
Eine Plakette braucht man in jeder Umweltzone – bundesweit. Die Plakette ist unbegrenzt gültig.
Wo wird die Plakette angebracht?
Die Umweltplakette ist von innen am Fahrzeug gut sichtbar anzubringen. Wir empfehlen dazu den unteren Bereich der Frontscheibe auf der Beifahrerseite. Ist die Schrift auf der Plakette verblasst, so ist der Fahrer/Fahrzeughalter dafür verantwortlich eine neue zu besorgen. Das Ablegen der Plakette auf dem Armaturenbrett ist nicht erlaubt.
Brauche ich eine neue Plakette, wenn sich mein Nummernschild ändert?
Ja, das auf der Plakette eingetragene Kennzeichen muss immer mit dem Kfz-Kennzeichen übereinstimmen.
Was passiert, wenn ich ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in eine Umweltzone fahre?
Ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung zu fahren ist eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld. Punkte in der Flensburger Kartei gibt es seit dem 1. Mai 2014 hierfür nicht mehr.
Wie werden ausländische Fahrzeuge den Schadstoffgruppen zugeordnet?
Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen eine Umweltplakette. Der Nachweis der Schadstoffgruppe für ausländische Fahrzeuge und damit die Zuordnung zu einer Plakette ist in der Kennzeichnungsverordnung geregelt. Andernfalls erfolgt die Zuordnung anhand des Jahres der Erstzulassung des Fahrzeuges.
Gelten die Fahrverbote in den deutschen Umweltzonen auch für ausländische Fahrzeuge ohne Plakette?
Ja, die Verkehrsschilder, die den Eingang zu einer Umweltzone markieren, gehören zu den allgemein und für jedermann gültigen Verkehrskennzeichen. Das heißt: Auch Ausländer müssen sich mit ihren Fahrzeugen an diese Regeln halten.
Welche Fahrzeuge sind von diesen Verkehrsverboten nicht betroffen?
- Mofas, Leichtkrafträder, Motorräder, Motorroller und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- mobile Maschinen und Geräte
- Arbeitsmaschinen
- Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“
- Kraftfahrzeuge für Personen, die außergewöhnlich schwerbehindert sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Markenzeichen-Eintragung „aG“, „H“, oder „Bl“ haben.
- Oldtimer mit H-Kennzeichen oder roter „07-Nummer“
Wo bekomme ich eine Umweltplakette?
Eine Umweltplakette erhalten Sie z.Bsp. in unserem Haus. Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da!